Die Beklagte habe sodann während des Verfahrens einen Teil der Schuld beglichen und somit die Forderung teilweise anerkannt. Und schliesslich habe die Beklagte die Vertröstung für das Verfahren vor dem Kreispräsidenten Fünf Dörfer geleistet, womit sie sich in den Prozess eingelassen habe. II. Erwägungen