3. In seiner Vernehmlassung vom 26. März 2009 schliesst der Kreispräsident Fünf Dörfer sinngemäss ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Gemäss eingereichten Unterlagen habe sich die Beklagte unter Angabe einer Kontaktperson am 27. Juli 2008 ins Online-Stellenportal www.wag1.ch eingeloggt. Für die Anmeldung müsse zwingend das Feld für die Kenntnis der AGB angeklickt werden, ansonsten die Registrierung nicht erfolgen könne. Aus Ziffer 14 der AGB gehe der Gerichtsstand St. hervor. Die Beklagte habe sodann während des Verfahrens einen Teil der Schuld beglichen und somit die Forderung teilweise anerkannt.