13 OR oder in einer anderen Form der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermögliche (Telex, Telefax, E-Mail), zum Vertragsinhalt gemacht worden sein. – Die Beklagte habe den Registrierungsvorgang auf der Webseite www.wag1.com durchgeführt, ohne von den AGB der Klägerin Kenntnis genommen zu haben. Dies sei für die Klägerin erkennbar gewesen, müsse doch davon ausgegangen werden, dass ihre internen Vorgänge der Registrierung derart organisiert seien, dass für sie ersichtlich sei, ob ein Kunde die AGB effektiv zur Kenntnis genommen habe oder nicht.