2. Die Klägerin ist Inhaberin und Betreiberin der Internet basierenden online Stellenmärkte www.wag1.com und www.wag2.com im Bereich Gastronomie und Hotellerie für die Schweiz und ihre Nachbarländer. Zwecks Marktteilnahme können sich auf diesen Plattformen Betriebe (Stellenanbieter) kostenpflichtig und Bewerber (Stellensuchende) kostenfrei registrieren lassen.