Entsprechend kann einem Verkehrsspiegel auch bei der verlegten Zufahrt lediglich eine Unterstützungsfunktion zukommen. Davon, dass die mangels Sichtberme nicht eingehaltenen Minimalsichtdistanzen durch die blosse Plazierung eines Spiegels so ausgeglichen werden können, dass die Übersicht an der Einmündung gegenüber der jetzigen, mit Verkehrsspiegel und Sichtberme ausgestatteten Zufahrt gewahrt bleibt, kann jedoch nicht die Rede sein. Die zufolge der fehlenden zusätzlichen Sichtfläche verringerten Sichtdistanzen und die damit einhergehende erhebliche Qualitätseinbusse können allein durch das Aufstellen eines Verkehrsspiegels nicht wettgemacht werden.