Nachdem der Gutachter die Rückwärtszufahrt mit breiteren Lastwagen auf der bestehenden Zufahrt als machbar bezeichnet und diesbezüglich auf den knappen seitlichen Abstand hinweist, kommt er ausserdem zum Schluss, dass diese nach der Verlegung nur noch mit mehrphasigem Fahren möglich ist. Aus dem der Ergänzungsexpertise beigelegten Plan (A7) ergibt sich zudem, dass die Fahrkurve im Bereich der Einmündung direkt entlang der nördlichen Begrenzung der verlegten Zufahrt verläuft und ein seitlicher Abstand demnach so gut wie nicht mehr vorhanden ist. Ein Befahren der verlegten Zufahrt mit einem Zweiachslastwagen erweist sich in Anbetracht dessen als nahezu unmöglich.