Auf der verlegten Zufahrt erachtet der Gutachter demgegenüber das Befahren mit kleinen Zweiachslastwagen nur noch als knapp möglich. Dazu führt er aus, dass nur noch minimale seitliche Reserven bestehen würden. Nachdem der Gutachter die Rückwärtszufahrt mit breiteren Lastwagen auf der bestehenden Zufahrt als machbar bezeichnet und diesbezüglich auf den knappen seitlichen Abstand hinweist, kommt er ausserdem zum Schluss, dass diese nach der Verlegung nur noch mit mehrphasigem Fahren möglich ist.