Nach Ansicht des Gutachters ist auch die Rückwärtszufahrt mit Zweiachslastwagen mit einer Breite von 2.5 Metern sowohl bei der bestehenden als auch bei der geplanten Zufahrt möglich. Allerdings bestehen im Hinblick auf die Befahrbarkeit mit Zweiachslastwagen qualitative Unterschiede zwischen der jetzigen Zufahrt und derjenigen nach der anbegehrten Verlegung. So geht der Experte bei der bestehenden Zufahrt von einem genügenden Radius und einem genügenden seitlichen Abstand von 20-30 cm für die Rückwärtszufahrt mit 2.2 Meter breiten Lastwagen aus. Auf der verlegten Zufahrt erachtet der Gutachter demgegenüber das Befahren mit kleinen Zweiachslastwagen nur noch als knapp möglich.