von Amtes wegen (Art. 195 ZPO, Art. 226 Abs. 2 ZPO). Die für die Prüfung der Verlegung massgeblichen Fakten sind aufgrund der Akten hinreichend ersichtlich. In der vorliegenden Expertise vom 8. April 2002 und in deren Ergänzung vom 10. September 2002 hat sich der Gutachter umfassend zu den verkehrstechnischen Belangen wie den Steigungsverhältnissen, den Zufahrtsmöglichkeiten und den Sichtverhältnissen der heutigen und der geplanten Zufahrt geäussert und diese miteinander verglichen.