2. a) G. Z. und ihr Ehemann, der im Verlauf des vorinstanzlichen Verfahrens dem Prozess beigetreten ist, haben unter Ziffer 1 ihres klägerischen Rechtsbegehrens die Feststellung des zulasten Parzelle Nr. 634 und zugunsten Parzellen Nrn. 632, 633 und 635 bestehenden Fuss- und Fahrwegrechts in genauem Flächenumfang anhand des Kantonsgerichtsurteils vom 14. Juni 1999 sowie der darauf basierenden massstabgetreuen klägerischen Planbeilage verlangt. In Ziffer 2 liessen sie beantragen, die in Punkt 1 festgestellte Dienstbarkeitsfläche gemäss massstabgetreuem Planvorschlag Richtung Süden zu verlegen.