werden der Klägerschaft unter solidarischer Haftung auferlegt. Die Kläger werden zudem gerichtlich verpflichtet, der Beklagtschaft eine ausseramtliche Entschädigung in Höhe von Fr. 22'516.80 (gesetzliche Mehrwertsteuer inbegriffen) zu bezahlen. 3. (Mitteilung).“ H. Dagegen liessen G. Z. und H. Z. am 2. Juni 2003 Berufung an das Kantonsgericht von Graubünden erklären mit folgenden Rechtsbegehren: 6