„1. Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen. 2. Die Kosten des Vermittleramtes Fünf Dörfer (heute Kreisamt) im Betrag von Fr. 183.-- sowie die Verfahrenskosten vor Bezirksgericht Landquart, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 8'080.-- - einem Streitwertzuschlag von Fr. 2'740.-- - einer Schreibgebühr von Fr. 1'975.-- - Expertisekosten Fr. 9‘010.20 - Den Barauslagen von Fr. 434.80 total somit Fr. 22'240.--