In der Folge erhielten die Parteien die Möglichkeit, zur Ergänzung des Gutachtens Stellung zu nehmen, wobei die Klägerin ausdrücklich darauf verzichtete. Schliesslich wurde am 5. Februar 2003 eine zweite Hauptverhandlung durchgeführt, anlässlich derer der Ehemann der Klägerin, H. Z., als nunmehriger Miteigentümer der Parzelle Nr. 634 dem Prozess beitrat.