Anlässlich der Hauptverhandlung vom 7. November 2001 wurde am Y.-Weg in X. in Anwesenheit der Parteien und des Gerichts ein Augenschein durchgeführt. Da keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, ordnete das Bezirksgericht Landquart auf Antrag der Parteien die Einholung einer Expertise an. Nach Eingang der Expertise räumte das Bezirksgericht Landquart den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme ein und liess das bestehende Gutachten auf Antrag der Beklagten ergänzen. In der Folge erhielten die Parteien die Möglichkeit, zur Ergänzung des Gutachtens Stellung zu nehmen, wobei die Klägerin ausdrücklich darauf verzichtete.