2. Es sei die in Punkt 1. festgestellte Dienstbarkeitsfläche gemäss massstabgetreuem Planvorschlag der dienstbarkeitsbelasteten Klägerin Richtung Süden zu verlegen. 3. Es sei das zuständige Grundbuchamt Landquart anzuweisen, die Verlegung der Dienstbarkeit aufgrund des massstabgetreuen klägerischen Planvorschlags ins Grundbuch einzutragen. 4. Eventualiter: