C. Im Jahre 1996 übernahm G. Z. die Parzelle Nr. 634 auf Rechnung künftiger Erbschaft von ihrer Mutter E.. In der Folge nahm der damalige Lebensgefährte und heutige Ehegatte von G. Z., H. Z., verschiedene Veränderungen an der Zufahrt vor. So erstellte er einen Maschenzaun, der die Einfahrt zum Y.-Weg verengte, und setzte einen Eisenpfosten in die bisher tatsächlich benützte Verkehrsfläche im Zufahrtsbereich zum Autounterstand von B..