B. Ursprünglich bildeten diese Grundstücke eine einzige Parzelle (L.- und S.-Register Parzelle 14 des Grundbuchs der Gemeinde X.). Im Jahre 1976 teilte die ehemalige Eigentümerin, E., dieses Gesamtgrundstück in mehrere Parzellen (heute Nrn. 632, 633, 634, 635) auf und verkaufte die Parzelle Nr. 632 an A., die Parzelle Nr. 633 an B. sowie die Parzelle Nr. 635 an F., der diese an die Eheleute C. D. und D. D. veräusserte. Gleichzeitig räumte die Verkäuferin zulasten der Stammparzelle (Nr. 634) und zugunsten der neu gebildeten Grundstücke, ein Fuss- und Fahrwegrecht ein.