d) War der Unfallhang aber weder präpariert noch mit Markierungsstangen versehen und hat auch keiner der Benützer diesen als vom Skiliftunternehmen hergerichtete Piste wahrgenommen, kann er nicht als Piste im obgenannten Sinne qualifiziert werden. Daran kann nichts ändern, dass die Benützer des Hanges an dessen Ende in die Piste N. gelangten. Die Möglichkeit, von der Piste G. über den Unfallhang auf die Piste N. zu gelangen, verleiht dem Unfallhang noch keineswegs die Eigenschaft einer Piste. Direkte Verbindungen zu anderen Pisten über Schneesportgelände sind nämlich praktisch von jeder Piste aus denkbar.