Soweit er in der Zeugeneinvernahme vom 23. Oktober 2002 widersprüchliche Angaben machte, indem er ausführte, die Piste sei als schwarze markiert gewesen und er habe es für eine Piste gehalten, gleichzeitig aber festhielt, er habe die Piste bewusst verlassen, um in den Tiefschnee zu kommen, ist dies mit Blick auf die in der Zwischenzeit vergangenen sieben Jahren zu würdigen. J. verwies bei der Zeugeneinvernahme denn auch auf die bei der Polizei am Unfalltag getätigten Aussagen. Diesen kommt mit Bezug auf die Beschaffenheit des Hanges eine höhere Beweiskraft zu.