unabhängig davon, ob er gesperrt sei oder sich dort eine Wildschutzzone befinde. Der Unfallhang sei steil. Er wisse nicht, ob es bei der Abzweigung eine Warntafel oder Absicherung gehabt habe. Die präparierten Pisten seien mit roten Stangen markiert, ansonsten sie nicht freigegeben werden dürften. Der Unfall sei ein rechtes Stück weg von der Piste passiert, es habe dort keine Markierung gebraucht.