d)aa) Verschiedene Beteiligte wurden von der Kantonspolizei einvernommen und äusserten sich zu den Verhältnissen am Unfallhang. Der Zeuge J. sagte noch am Unfalltag aus, es habe nach dem Mittag geschneit. Nach Aufreissen des Nebels hätten sich vereinzelte Fahrer aus der Gruppe auch für kurze Strecken abseits der Piste aufgehalten. Bei der Talabfahrt sei er zusammen mit I. und H. parallel zur Luftseilbahn abseits der Piste talwärts gefahren. Im oberen Bereich seien sie auf die Piste G. gelangt, wo sie A. und ein Mädchen namens K. getroffen hätten. Zu fünft seien sie anschliessend abseits der Piste talwärts weiter gefahren.