Der Hang weist im Übrigen bereits nach seiner Anlage nicht gerade den Charakter einer präparierten Piste auf. Den polizeilichen Fotoaufnahmen (vgl. insbesondere Aufnahme 4) und insbesondere auch den von der Berufungsklägerin eingereichten Fotoaufnahmen vom 23. Januar 2001 ist zu entnehmen, dass verschiedene Bäume und Baumgruppen, aber auch Steine den Hang kennzeichnen. 17