Es zeigen sich nämlich tiefe Furchen im Schnee. Aufgrund der am folgenden Tag nach wie vor klar sichtbaren Blutspuren der Berufungsklägerin kann darauf geschlossen werden, dass einerseits bis zu den Fotoaufnahmen nicht mehr viel Neuschnee gefallen ist und andererseits der Hang ohne die Spuren der Rettungsleute noch weit weniger benützt ausgesehen hat. Von einer hergerichteten Piste kann unter diesen Umständen keinesfalls ausgegangen werden. Der Hang weist im Übrigen bereits nach seiner Anlage nicht gerade den Charakter einer präparierten Piste auf.