c) Den polizeilichen Erhebungen vom 23. und 24. Januar 1995 ist zu entnehmen, dass sich der Unfallort im Skigebiet E. befindet. Von der Bergstation führt im Westen die Piste G. zu Tal. Nach rund einem Fünftel der Piste G. befand sich am Pistenrand ein Pistenwegweiser mit den Angaben der Pisten N., O. und P.. Von jener Stelle führte die Piste P. nach rechts, die Piste N. senkrecht zum Hang sowie die Pisten G. und O. nach links weiter. Die Unfallstelle befand sich nach Angaben der Kantonpolizei zwischen dem Verlauf der Luftseilbahn E. und der Piste N. rund 80 Meter unterhalb der Piste G.. Auf dem von der Kantonspolizei erstellten 15