h) Pisten sind nach den SKUS-Richtlinien zu markieren. Die Markierung bezweckt die Orientierung und Sicherung der Schneesportler. Markiert werden Pisten und Abfahrtsrouten. Das freie Schneesportgelände mit sogenannten wilden Pisten, Varianten und Freeride Areas wird demgegenüber nicht markiert. Somit kann jeder Schneesportler, der eine markierte Abfahrt verlässt, erkennen, dass er sich von einer vom Verkehrssicherungspflichtigen angelegten und gesicherten Abfahrt entfernt und auf eigenes Risiko abfährt (Stiffler, a.a.O., N 342). Nicht jede 14