e) Natürliche Begrenzungen von Pisten ergeben sich aus den Geländeverhältnissen wie Einschnitten, Waldrändern, Durchfahrten und dergleichen. Eine genaue Begrenzung ist in vielen Fällen kaum möglich, zumal eine Piste bei entsprechenden Schnee- und Geländeverhältnissen durch häufiges Befahren bis auf ein mehrfaches der präparierten Piste ausgeweitet werden kann (vgl. dazu auch BGE 109 IV 100, 101 IV 399). 13