Was über den Pistenrand hinaus geht, kann demgegenüber grundsätzlich nicht mehr als gesicherte Piste betrachtet werden, selbst wenn das Gelände übersichtlich sein sollte. Alles nämlich, was nicht als Schneesportabfahrt, als Übungsgelände oder als Sonderanlage angelegt und bereitgestellt wird, ist freies Schneesportgelände bzw. nach dem in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verwendeten Wortlaut Nebenfläche (Stiffler, a.a.O., N 314). Im freien Schneesportgelände wird von wilden Pisten, Variantenabfahrten und Freeride Areas gesprochen. Diese Flächen sind allgemein zugängliche, von den Schneesportlern aber selber geschaffene Abfahrten.