Das Unfallgebiet sei freies Schneesportgelände gewesen. Dabei werde von einer wilden Piste gesprochen, wenn die frei entstandene Abfahrt einer Piste gleiche, weil sie stark befahren werde, und von einer Variante, wenn es sich um einzelne Spuren handle. Dass neben den sicherungspflichtigen Pisten wilde Pisten, Varianten- und Freeride-Areas entstünden, könne nicht verhindert werden. Im freien 10