Er habe sich aus Wegweisern und Pistenmarkierungen sowie Geländeverhältnissen und aus Rändern ergeben. Der Zeuge J. habe eingeräumt, dass die Gruppe abseits der Piste talwärts gefahren sei. Der Unfallhang sei weder als Piste gekennzeichnet noch präpariert gewesen. Vielleicht habe er Spuren aufgewiesen. Anlässlich des polizeilichen Augenscheines hätten aber viele Spuren der Rettungsleute festgestellt werden können. Irrelevant sei, wenn die Piste N. heute aus anderen Gründen nicht mehr präpariert sei.