Nur am Rande sei indessen erwähnt, dass bereits die Vorinstanz einen Augenschein vorgenommen hat und diverse Fotoaufnahmen über den Unfallhang vorliegen. Angesichts dieser Beweise kann vom Gericht durchaus eingeschätzt werden, welcher Charakter dem Unfallhang zukommt und wie es sich mit den Distanzen zu der Piste G. nach oben sowie zur Piste N. zur Seite in etwa verhält und welchen Einfluss diese Pisten auf den Unfallhang und dessen erforderliche Sicherung ausgeübt haben.