2.a) Der Rechtsvertreter von A. stellte am Rechtstag den Beweisantrag auf einen erneuten Augenschein sowie auf die Einholung eines Gutachtens zu den genauen Distanzen vom Unfallort zu den Pisten G. und N. sowie zur gesamten Länge der sogenannten wilden Piste. Ebenso stellte er einen Beweisantrag auf die Feststellung der Ursache des Gesundheitszustandes von A..