Die Kinderunterhaltsrenten basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik von 101,4 Punkten (Basis Mai 2000 = 100 Punkte). Sie sind jeweils auf den 1. Januar dem Index des vorangegangenen Novembers anzupassen und auf die nächsten fünf Franken aufoder abzurunden. Die erstmalige Anpassung erfolgt auf den 1. Januar 2004 und zwar nach der Formel: Ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x Index November Neuer Unterhaltsbeitrag = ----------------------------------------------------------------------- 101,4 Punkte