d) Am 19. Februar 2003 hatte der Berufungskläger ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt. Diese wurde ihm mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 3. März 2003 zu Lasten des Kantons Graubünden gewährt. Als Rechtsbeistand wurde ihm Rechtsanwältin lic. iur. Elisabeth Blumer bestellt. Auch die Berufungsbeklagten hatten am 24. Februar 2003 einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt. Mit Verfügung vom 10. März 2003 wurde das Gesuch vom Kantonsgerichtspräsidenten zu Lasten der Gemeinde Klosters-Serneus gutgeheissen. Zum Rechtsvertreter wurde der Amtsvormund des Kreises Klosters, Arno Rissi, ernannt.