4. Von der Einräumung eines persönlichen Besuchs- oder Ferienrechts zwischen B. H. und A. X. wird abgesehen. 5. B. H. hat C. X. und A. X. zusammen ausseramtlich mit Fr. 1’757.00 zu entschädigen. 6. (Rechtsmittelbelehrung) 7. (Mitteilung)“