3. Die Kosten des Kreisamtes Klosters von Fr. 280.00 sowie des Bezirksgerichts Prättigau/Davos, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 2’000.00 - Schreibgebühren von Fr. 300.00 total somit von Fr. 2'300.00 gehen zu Lasten von B. H. und werden mit Rücksicht auf die Verfügung/Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege des Bezirksgerichtspräsidenten Prättigau/Davos vom 8. Juli 2002 direkt beim Kanton Graubünden erhoben.