Die Kinderunterhaltsrenten basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik von 101,4 Punkten (Basis Mai 2000 = 100 Punkte). Sie sind jeweils auf den 1. Januar dem Index des vorangegangenen Novembers anzupassen und auf die nächsten fünf Franken auf- oder abzurunden. Die erstmalige Anpassung erfolgt auf den 1. Januar 2004 und zwar nach der Formel: Ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x Index November Neuer Unterhaltsbeitrag =