Dem Kläger sei auf Grund fehlender Mittel in jedem Fall unentgeltliche Rechtspflege durch alle Instanzen zu gewähren. 12. Unter amtlicher Kostenfolge für den Beklagten. 4 B. Beklagtisches Rechtsbegehren 1. Der Beklagte sei zu verpflichten für das Kind A. X. einen Unterhaltsbeitrag von CHF 400.-- zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge nebst 7.6% MWSt..“