Ganz abgesehen davon, dass der Klägerin bewusst gewesen sein musste, dass das 26-jährige Fahrzeug nur 60'000 km, im Jahresschnitt also lediglich 2'300 km, und nur im Sommer, gefahren worden war, legt sie nicht dar, was sie unter "Standschäden" versteht. Ihr eigener Gutachter kann sich das nicht vorstellen. Insoweit die Berufungsklägerin der Gegenseite mangelnde Bewegung des Fahrzeugs vorhalten und als Schadensursache ins Spiel bringen will, erstaunt dies, wurde doch der Ferrari letztmals am 5. Juni 2000 beim Strassenverkehrsamt vorgeführt und auf Geheiss der Klägerin von Oktober 2000 – Mai 2001 eingestellt. Sie selbst wollte, dass er über den Winter, während 6 vollen Monaten, nicht gefah-