Entgegen der Annahme des Privatgutachters ist eine "genaue Ursachenfeststellung" auch dann nicht mehr zu erbringen, wenn der Motor weiter ausgebaut und weiter zerlegt würde. Denn dies brächte in den von ihm aufgezeigten Ursachenbereichen Zündkerzen, Kraftstoffzusammensetzung und Vergasereinstellung keine weiteren Erkenntnisse. Durch eine weitergehende Motorzerlegung tauchen namentlich weder die Zündkerzen auf noch wird dadurch die Vergasereinstellung rekonstruiert. Dies hat auch der Privatgutachter spätestens als Zeuge eingesehen (act. 02.2.V.2 S. 3 ad Ziff. 8 und 9).