Es mute seltsam an, wenn der Privatexperte weitere Untersuchungen für 5'000 DM offeriere (Ursachenfeststellung der vertikal verlaufenden Riefen in den Zylindern), handkehrum aber die Schuld am Motorschaden dennoch, das heisst unbekümmert ob des Ergebnisses einer zusätzlichen Begutachtung, eindeutig der Beklagten zuweise. Wenn die Schuldfrage tatsächlich so klar wäre, wie es der Privatexperte am Schluss seines Gutachtens festhalte, hätte er konsequenterweise davon absehen müssen, das Ausbauen des Motors und dessen Teilzerlegung überhaupt erst vorzuschlagen.