bb. Für den Laien nachvollziehbar ist wohl, dass eine Analyse des Kraftstoffs allenfalls einen naturwissenschaftlichen Kausalzusammenhang zwischen einer falschen Zusammensetzung des Benzins (zu niedrige Verbleiung (Oktanzahl)) und dem Motorschaden zu Tage fördern könnte. Sie wäre allerdings rechtlich mit grosser Unsicherheit behaftet. Der Kraftstoff wurde nicht von neutraler Seite unmittelbar nach dem Motorschaden sichergestellt. Die Vorinstanz hat in diesem Zusammenhang daher mit Grund darauf hingewiesen, dass die Zusammensetzung nach Eintritt des Schadens verändert worden sein könnte.