aa. Jene 8 Zündkerzen, die auf der Fahrt vom 07. Mai 2001 tatsächlich Verwendung fanden, sind angeblich von einem Lehrling in der Ferrari-Garage in Frankfurt weggeworfen worden. Jedenfalls sind sie nach übereinstimmender Darlegung der Klägerin, des Zeugen K. Y. und von A. nicht mehr auffindbar (act. 02.2.II.6, S. 2; act. 02.2.V.2 S. 3 und 4; act. 02.2.V.3 S. 17 ad Ziff. 21). Ob eine der Ursachen: Zündkerzen mit zu niedrigem Wärmewert, Zündkerzen mit zu geringem Elektrodenabstand oder defekte Zündkerzen zutrifft, kann mangels Verfügbarkeit der Beweisobjekte (Zündkerzen) somit von keinem Sachverständigen mehr festgestellt werden.