Unzulänglichkeiten am Motor eines Kraftfahrzeugs dürften in der Regel einen schweren Mangel darstellen. Für den Fall, dass hier ein Mangel vorlag und Ursächlichkeit zwischen ihm und den eingetreten Schäden vorliegt, so ist der Mangel ein schwerwiegender, denn er hat das ungestörte Fahren als stillschweigend vorauszusetzenden Sachgebrauch nicht nur erheblich gemindert sondern letztlich verunmöglicht, da ein Verbrennungsmotor (Otto-Motor) mit einem gebrochenen Kolbenring und 4 verschlissenen Kolben nicht gefahren werden kann.