zeichnet werden. Dazu musste zuerst der Motor in der Ferrari-Werkstatt in Frankfurt ausgebaut werden. Um den Schaden und das Ausmass danach zu ermitteln, war die Klägerin auf die Garage angewiesen, wo der Motor zuerst auseinander genommen werden musste. Plausibel ist, dass dies eine gewisse Zeit in Anspruch nahm, zumal die Klägerin in dieser Garage noch nicht Kundin war und daher auch keinen Anspruch erheben konnte, dass ihr eben aus der Schweiz importierter Wagen bevorzugt rasch bedient wurde.