Der Begriff "Anzahlung" impliziert, dass schon im Moment ihrer Leistung eine Restzahlung geschuldet bleibt; von einer blossen Reservierung kann dann kaum die Rede sein. Schliesslich erhebt sich die Frage, wie der Vertreter der Käuferin dazu kommen sollte, den Auftrag zu erteilen, eine neue Stossstange für Fr. 2'100.– an einen Oldtimer montieren zu lassen, wenn die Vertretene auf das Fahrzeug nicht schon damals wenigstens einen obligatorischen Anspruch hatte? Auch dies spricht eher für einen bedingungslosen Vertragsschluss im Oktober 2000.