3. Die Beklagte hält im Berufungsverfahren daran fest, dass sie den Ferrari Dino 308 GT4 (Jahrgang 1974, 60'000 km) für DM 5'000.– bis DM 15'000.– unter dem Durchschnittspreis verkauft habe und will daraus einen konkludenten Gewährleistungsausschluss ableiten. Dies scheitert indessen schon an der tatsächlichen Marktlage. Die neue hintere Stossstange eingerechnet, hat die Klägerin den Preis von Fr. 37'100.– bezahlt. Gemäss Einlage der Klägerin (Oldtimer Katalog, act. 02.2.II.8) betrug der durchschnittliche Marktpreis im Jahre 1998 je nach Fahrzeugzustand DM 25'000.– bis 48'000.–, mit fallender Tendenz.