GT4 zu verpflichten, der Klägerin den von ihr bezahlten Kaufpreis von CHF 35'000.00 zuzüglich Zins von 5 % seit 7. Mai 2001 zu erstatten. 2. Die Beklagte sei zudem zu verpflichten, der Klägerin für die weiteren Verwendungen und Schaden CHF 5'191.00 nebst Zins 5 % seit 27. September 2001 zu bezahlen.