B.1. Nach gescheitertem Sühnverfahren liess E. Y. mit Prozesseingabe vom 09. Januar 2002 Klage gegen X. vor dem Bezirksgericht Prättigau/Davos erheben, mit den folgenden Rechtsbegehren: "1. Es sei der Kaufvertrag zwischen den Parteien über das Fahrzeug Ferrari Dino 308 GT4 (Chassis Nr. Dino F106AL08906; Stamm Nr. 079.742.673) zu wandeln und die Beklagte sei gegen Rücknahme des Ferrari Dino 308 6