men. Die zuvor aufgeführten Einträge lassen den Schluss zu, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäss gewartet wurde. Jedes Fahrzeug sollte wenigstens einmal im Jahr zu einem Kurzcheck in die Werkstatt und jedes Jahr sollte ein Ölwechsel vorgenommen werden, was nach Angaben des Scheckheftes nicht der Fall war. Das hier in Rede stehende Fahrzeug hatte Wartungsintervalle von bis zu 8 Jahren, so dass von einem ordnungsgemäss gewarteten Fahrzeug nicht gesprochen werden kann. Im übrigen stellt sich mir die Frage, weshalb am 14.06.96 bei km-Stand von 58'030, Zahn- und Keilriemen gewechselt wurden, am 14.02.2000 bei km-Stand von 60'050, erneut Zahn- und Keilriemen gewechselt wurden.