Am 13. Oktober 2000 wurde der auf X. lautende Fahrzeugausweis des Ferrari vom Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden annulliert. Am 17. Oktober 2000 leistete E. Y. eine "Anzahlung PKW" von Fr. 5'000.–. Am 03. November 2000 bestätigte X. der Käuferin, dass H. im Auftrag der Käuferin mit W. abgesprochen habe, dass beide Stossstangen über Winter neu zu verchromen seien. Da die Witterungsverhältnisse im Herbst 2000 eine Überführung des Wagens nach Deutschland nicht mehr zuliessen, sollte der Wagen zudem in einer Garage der Verkäuferin in D. eingestellt werden und die Käuferin die Miete für die Garage während des Winters übernehmen.